Moteur de recherche d’entreprises européennes

Ins­crip­tion – Conseil exécutif (3 personnes) – ppa (2 personnes) – Capital : 10,6 M € – Siège : Buttenwiesen-Pfaffenhofen – Forme juridique – Dé­no­mi­na­tion : SURTECO AG … Hrcdd29/07/2002 German Trade Register daily updates, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT

b) Buttenwiesen-Pfaffenhofen

c) Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von veredelten Papieren, Dekordruck sowie Kunststoffen und weiteren Werkstoffen aller Art und für jeden Verwendungszweck tätig sind. Des weiteren das Halten und der Erwerb von Beteiligungen, die Übernahme von Geschäftsführungstatigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, die die vorgenannten Produkte entwickeln, herstellen und vertreiben.

10.575.522,00 EUR

a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

b) Vorstand: ??????, ?????????, Buttenwiesen, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt; Vorstand: ??????, ?????, Marienfeld, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt; Vorstand: Dr. Ing. Müller, Herbert, Heiligenhaus, *??.??.???? einzelvertretungsberechtigt;

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Gallersdörfer, Günther, Gabiingen, *??.??.???? ????????, ???????, Neusäß, *??.??.????

a) Aktiengesellschaft Satzung vom 13.07.1999 zuletzt geändert am 20.06.2002

b) Der Vorstand ist aufgrund der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 7. September 1999 und 24. September 1999 sowie des Aufsichtsratsbeschlusses vom 3. August 2001 ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. September 2004 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 224.478 EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils 1,-- EUR gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen. Im Falle der Barkapitalerhöhung ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt ist, Spitzenbeträge vom gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Falle der Sachkapitalerhöhung ist der Vorstand ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juni 2000 sowie des Aufsichtsratsbeschlusses vom 3. August 2001 ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. Juni 2005 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu1.000.000 EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils 1,-- EUR gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Im Falle der Barkapitalerhöhung ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt ist, Spitzenbeträge vom gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Falle der Sachkapitalerhöhung ist der Vorstand ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juni 2000 sowie des Aufsichtsratsbeschlusses vom 3. August 2001 ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. Juni 2005 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfachum insgesamt bis zu 500.000,-- EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils 1,-- EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). DerVorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 500.000,-- EUR ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Sofern der Vorstand von der vorgenannten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluß keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für den Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden, über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. August 2001 ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 3.000.000,-- mit Zustimmung des Aufsichtsratsdurch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien entsprechend einer Beteiligungam Grundkapital von jeweils EUR 1,-- gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen. Im Falle der Barkapitalerhöhung ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt ist, Spitzenbeträge vom gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Falle der Sachkapitalerhöhung ist der Vorstand ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital IV). Der Vorstand ist aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. August 2001 ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 270.000,-- EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils 1,-- EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, im Hinblick auf eine einer Emissionsbank einzuräumenden Mehrzuteilungsoption im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital V). Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung gem. § 52 AktG am 31. Juli 1999 einen Einbringungs- und Übertragungsvertrag geschlossen Die Hauptversammlung hat am 31. Juli 1999 zugestimmt. Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung gem. § 52 AktG am 7. September 1999 einen Einbringungs- und Übertragungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat am 7. September 1999 zugestimmt.

a) 29.07.2002 Egerer

b) Tag der ersten Eintragung: 26.07.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 72 SB.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SURTECO GROUP SE, Buttenwiesen, Allemagne.

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