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Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 11/01/2023 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

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GE Energy Germany GmbH Ratingen Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Die Geschäftsführer der GE Energy Germany GmbH sind der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat der GE Energy Germany GmbH ist derzeit nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gebildet und zusammengesetzt und besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer. Nachdem die GE Energy Germany GmbH inklusive ihrer Tochtergesellschaften mittlerweile in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt, besteht die gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1 MitbestG, der je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmern besteht. Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat gemäß den anwendbaren Bestimmungen gebildet wird, wenn nicht Antragsberechtigte entsprechend § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, das Landgericht Düsseldorf, anrufen. Ratingen, 02. Januar 2023 GE Energy Germany GmbH Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GE Wind Energy GmbH, Salzbergen, Allemagne.