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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 15/11/2017 German Company Register, Allemagne

Texte

Broermann Holding GmbH

Königstein im Taunus

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, die selbst über keine Mitarbeiter verfügt, gehörten bisher gemäß § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 5 des Mitbestimmungsgesetzes zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an.

Die in den vergangenen Monaten durchgeführten Umstrukturierungen und organisatorischen Änderungen haben nach Ansicht der Geschäftsführung dazu geführt, dass die Voraussetzungen für eine unternehmerische Mitbestimmung nicht mehr vorliegen. Dies hat zur Folge, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Nach Ansicht der Geschäftsführung entfällt die Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrates, da ein solcher bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung originär nicht vorgesehen ist und eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrates nicht mehr besteht.

Künftig wird der Aufsichtsrat auf Ebene der Gesellschaft entfallen, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 6 Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes in Verbindung mit § 98 Abs. 1 des Aktiengesetzes zuständige Gericht, das Landgericht Frankfurt am Main, anrufen.

 

Königstein im Taunus, im November 2017

Broermann Holding GmbH

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Broermann Holding GmbH, Königstein i. Taunus, Allemagne.