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Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg 17/11/2009 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Remscheid

- Wertpapier-Kenn-Nummer A0HN4T-/-ISIN DE 000 A0HN4T3 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer A0WMN2-/-ISIN DE 000 A0WMN23 -

Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.430.000,00 ist am 9.10.2007 durch Ausgabe von 1.721.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Sacheinlage um EUR 1.721.250,00 erhöht worden und beträgt damit EUR 4.151.250,00. Es ist eingeteilt in 4.151.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Erhöhung erfolgte auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 5.07.2007 beschlossenen Ermächtigung.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 5.07.2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.535.625,00 durch Ausgabe von bis zu 1.535.625 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Zudem hat die Hauptversammlung am 5.07.2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.075.625,00 durch Ausgabe von bis zu 2.075.625 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III).

Der Vorstand wurde ferner jeweils ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

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zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen,

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um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer des Konzerns auszugeben,

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zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,

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zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland,

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wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht jedoch nur in der Weise, dass die Kapitalerhöhung insgesamt einen Betrag von 10% des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Auf die Begrenzung von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden; ferner sind anzurechnen Aktien, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auszugeben sind; ferner sind auf diese Begrenzung Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Die genehmigte Kapitalerhöhung wurde am 09.10.2007 in das zuständige Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse hierzu ist unter den Punkten 11 und 12 in der Tagesordnung für die Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.05.2007 veröffentlicht wurde.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 5.07.2007 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 108.000,00 durch Ausgabe von bis zu 108.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 108.000 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Westgrund Aktienoptionsplans 2007 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wurde am 09.10.2007 in das zuständige Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses hierzu ist unter dem Punkt 9 in der Tagesordnung für die Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.05.2007 veröffentlicht wurde.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.302.500,00 ist am 21.05.2008 durch Ausgabe von 300.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Sacheinlage um EUR 300.000,00 erhöht worden und beträgt damit EUR 8.602.500,00. Es ist eingeteilt in 8.602.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Erhöhung erfolgte auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 21.12.2006 beschlossenen Ermächtigung.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.602.500,00 ist am 21.05.2008 durch Ausgabe von 830.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Sacheinlage um EUR 830.000,00 erhöht worden und beträgt damit EUR 9.432.500,00. Es ist eingeteilt in 9.432.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Erhöhung erfolgte auf der Grundlage der von der Hauptversammlung vom 5.07.2007 beschlossenen Ermächtigung.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27.08.2008 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.690.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.690.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital IV).

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

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zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen,

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um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer des Konzerns auszugeben,

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zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,

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zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland,

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wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht jedoch nur in der Weise, dass die Kapitalerhöhung insgesamt einen Betrag von 10% des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Auf die Begrenzung von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden; ferner sind anzurechnen Aktien, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auszugeben sind; ferner sind auf diese Begrenzung Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Die genehmigte Kapitalerhöhung wurde am 04.09.2008 in das zuständige Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses hierzu ist unter dem Punkt 8 in der Tagesordnung für die Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.07.2008 veröffentlicht wurde.

 

Remscheid, im November 2009

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Westgrund Holding GmbH, Berlin, Allemagne.