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Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG Ureg 10/05/2017 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 10.05.2017:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 09.05.2017

Softline AG

Leipzig

WKN: A1CSBR
ISIN: DE000A1CSBR6

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG


Die Hauptversammlung der Softline AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 20. Dezember 2016 hat u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Softline AG durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens

a)

Das Grundkapital der Softline AG in Höhe von EUR 10.298.084,00, eingeteilt in 10.298.084 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 wird zum Zwecke der Abrundung des Grundkapitals um EUR 4,00 auf EUR 10.298.080,00 herabgesetzt, um zur Durchführung des Tagesordnungspunktes 3 ein durch zehn (10) teilbares Grundkapital zu erreichen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von vier (4) auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Softline AG von dem

?? Rue sans nom, 86179 Augsburg, Allemagne
, Deutschland, unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 Aktiengesetz (AktG) zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 4,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen.

2.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Softline AG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

a) Das Grundkapital der Softline AG, das nach der Kapitalherabsetzung im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens nach Tagesordnungspunkt 2 noch EUR 10.298.080,00 beträgt und in 10.298.080 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt ist, wird um EUR 9.268.272,00 auf EUR 1.029.808,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass die Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 zusammengelegt werden, d.h. es werden jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zusammengelegt. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung hat unverzüglich nach Eintragung des Beschlusses der Kapitalherabsetzung im Handelsregister zu erfolgen.

b) Die Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich von Verlusten; eine Rückzahlung des Grundkapitals findet nicht statt. Der Vorstand wird angewiesen, den durch die Kapitalherabsetzung freiwerdenden Betrag des Grundkapitals mit dem in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzverlust zu verrechnen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung, insbesondere die Regulierung von Teilrechten (Aktienspitzen), festzulegen.

d) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.029.808,00 (in Worten: Euro eine Million neunundzwanzigtausend achthundertacht) und ist eingeteilt in 1.029.808 Stückaktien."

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung nach Ziffern 1 und 2 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 21.04.2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.

Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

12. Mai 2017


erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr (m:access) der Börse München. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 09. Mai 2017.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach dem Stand vom 11. Mai 2017, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1CSBR6) tritt eine 1 konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ISIN DE000A2DAN10.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ISIN DE000A2DAPX8 eingebucht.

Eine Zusammenlegung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 26. Mai 2017


wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Zusammenlegung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen DE000A2DAPX8 bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2DAN10) im Freiverkehr (m:access) der Börse München ist für den 10. Mai 2017 vorgesehen.

 

Leipzig, im Mai 2017

Softline AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Softline GmbH, Leipzig, Allemagne.