TA Triumph-Adler
Aktiengesellschaft
Nürnberg
- Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 -
Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 246, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Hiermit gibt die TA Triumph-Adler AG gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 246, 249 Abs. 1 S. 1 AktG bekannt:
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG hatte die Gesellschaft bekannt gegeben, dass eine Klägerin vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4123/10 Anfechtungsklage sowie hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der TA Triumph-Adler AG vom 20. April 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation, Osaka, Japan, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) erhoben hat.
Das vorgenannte Verfahren wurde nun durch Klagerücknahme beendet. Klägerin war Frau Marion Stalter-Eck (Prozessvertreterin: Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener). Die Beklagte, die TA Triumph-Adler AG, wurde durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle, München, vertreten.
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dieser Verfahrensbeendigung wurden nicht getroffen. Insbesondere sind keine Leistungen der Gesellschaft oder ihr zurechenbare Leistungen Dritter gewährt worden.
Nürnberg, im Oktober 2010
TA Triumph-Adler AG
Der Vorstand
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