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Le tribunal d’instance a été informé d’un projet de projet de fusion Le projet de fusion transfrontalière de l’Union … Hrb30/07/2025 German Trade Register Announcements, Allemagne
Texte
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Deka Immobilien Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 8633) als übernehmender Rechtsträger mit der DEKA TAIBOUT mit Sitz in Tour Ariane, Frankreich (société par actions simplifée, eingetragen beim Registre du commerce et des sociétés, 818 280 398) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.
Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu.
Auflistung der nach § 308 Abs. 1 UmwG bekanntzumachenden Angaben für die grenzüberschreitende Verschmelzung der DEKA TAITBOUT mit Sitz (siége social) in Tour Ariane, 5 place de la Pyramide - 92800 Puteaux, Frankreich, auf die Deka Immobilien Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland:
1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der DEKA TAITBOUT (als übertragende Gesellschaft) und der Deka Immobilien Investment GmbH (als übernehmende Gesellschaft) ist beim Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingereicht worden.
2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:
a) als übertragende Gesellschaft:
Die DEKA TAITBOUT mit Sitz (siége social) in Tour Ariane, 5 place de la Pyramide - 92800 Puteaux, Frankreich, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (sogenannte societe par actions simplifiee);
b) als übernehmende Gesellschaft:
Die DEKA Immobilien Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland, eine Kapitalgesellschaft in Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in
den folgenden Registern eingetragen:
a) Die übertragende Gesellschaft DEKA TAITBOUT ist eingetragen im Nanterre
Gesellschafts- und Handelsregister (Registre du commerce et des societes,
R.C.S.) unter der Nummer 818 280 398;
b) Die übernehmende Gesellschaft Deka Immobilien Investment GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 8633.
4. Hinweis zur Möglichkeit der Übermittlung von Bemerkungen zum Verschmelzungsplan
Gläubiger und Anteilsinhaber sowie Betriebsräte oder - soweit es keine Betriebsräte gibt - Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung ein Anhörungsrecht.
Bei der übertragenden Gesellschaft, der DEKA TAITBOUT, sind keine Arbeitnehmer beschäftigt und demzufolge auch kein Betriebsrat etabliert. Die übernehmende Gesellschaft, die Deka Immobilien Investment GmbH, beschäftigt Arbeitnehmer und hat sowohl einen Betriebsrat in Frankfurt am Main und Düsseldorf sowie einen Gesamtbetriebsrat etabliert. Demzufolge gibt es bei der Deka Immobilien Investment GmbH zwei Betriebsräte sowie einen Gesamtbetriebsrat, die im Rahmen der Verschmelzung Rechte geltend machen können, insbesondere Bemerkungen zum Verschmelzungsplan oder dessen Entwurf übermitteln können.
Die Gläubiger und Anteilsinhaber der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die vorgenannten Betriebsräte und Gesamtbetriebsrat der Deka Immobilien Investment GmbH können bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Versammlung der Anteilsinhaber der jeweiligen verschmelzenden Gesellschaft, die über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan beschließen, Bemerkungen zum Verschmelzungsplan bzw. dessen Entwurf übermitteln (vgl. § 308 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 UmwG).
Die Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilsinhaber der Deka
Immobilien Investment GmbH in Deutschland wird voraussichtlich am 22. September 2025, jedoch in keinem Fall vor diesem Tag erfolgen.
Die Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilsinhaber der DEKA
TAITBOUT in Frankreich wird voraussichtlich am 22. September 2025, jedoch in
keinem Fall vor diesem Tag erfolgen.
Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Anteilsinhaber, Gläubiger sowie der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmer der beteiligten Gesellschaften können unter den folgenden Adressen kostenlos angefordert werden. Dies sind zugleich die Zielanschriften für Bemerkungen zum Verschmelzungsplan:
Deka Immobilien Investment GmbH
Lyoner Straße 13
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
DEKA TAITBOUT
Tour Ariane, 5 place de la Pyramide
92800 Puteaux
Frankreich
Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu.
Auflistung der nach § 308 Abs. 1 UmwG bekanntzumachenden Angaben für die grenzüberschreitende Verschmelzung der DEKA TAITBOUT mit Sitz (siége social) in Tour Ariane, 5 place de la Pyramide - 92800 Puteaux, Frankreich, auf die Deka Immobilien Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland:
1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der DEKA TAITBOUT (als übertragende Gesellschaft) und der Deka Immobilien Investment GmbH (als übernehmende Gesellschaft) ist beim Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingereicht worden.
2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:
a) als übertragende Gesellschaft:
Die DEKA TAITBOUT mit Sitz (siége social) in Tour Ariane, 5 place de la Pyramide - 92800 Puteaux, Frankreich, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (sogenannte societe par actions simplifiee);
b) als übernehmende Gesellschaft:
Die DEKA Immobilien Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland, eine Kapitalgesellschaft in Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in
den folgenden Registern eingetragen:
a) Die übertragende Gesellschaft DEKA TAITBOUT ist eingetragen im Nanterre
Gesellschafts- und Handelsregister (Registre du commerce et des societes,
R.C.S.) unter der Nummer 818 280 398;
b) Die übernehmende Gesellschaft Deka Immobilien Investment GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 8633.
4. Hinweis zur Möglichkeit der Übermittlung von Bemerkungen zum Verschmelzungsplan
Gläubiger und Anteilsinhaber sowie Betriebsräte oder - soweit es keine Betriebsräte gibt - Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung ein Anhörungsrecht.
Bei der übertragenden Gesellschaft, der DEKA TAITBOUT, sind keine Arbeitnehmer beschäftigt und demzufolge auch kein Betriebsrat etabliert. Die übernehmende Gesellschaft, die Deka Immobilien Investment GmbH, beschäftigt Arbeitnehmer und hat sowohl einen Betriebsrat in Frankfurt am Main und Düsseldorf sowie einen Gesamtbetriebsrat etabliert. Demzufolge gibt es bei der Deka Immobilien Investment GmbH zwei Betriebsräte sowie einen Gesamtbetriebsrat, die im Rahmen der Verschmelzung Rechte geltend machen können, insbesondere Bemerkungen zum Verschmelzungsplan oder dessen Entwurf übermitteln können.
Die Gläubiger und Anteilsinhaber der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die vorgenannten Betriebsräte und Gesamtbetriebsrat der Deka Immobilien Investment GmbH können bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Versammlung der Anteilsinhaber der jeweiligen verschmelzenden Gesellschaft, die über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan beschließen, Bemerkungen zum Verschmelzungsplan bzw. dessen Entwurf übermitteln (vgl. § 308 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 UmwG).
Die Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilsinhaber der Deka
Immobilien Investment GmbH in Deutschland wird voraussichtlich am 22. September 2025, jedoch in keinem Fall vor diesem Tag erfolgen.
Die Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilsinhaber der DEKA
TAITBOUT in Frankreich wird voraussichtlich am 22. September 2025, jedoch in
keinem Fall vor diesem Tag erfolgen.
Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Anteilsinhaber, Gläubiger sowie der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmer der beteiligten Gesellschaften können unter den folgenden Adressen kostenlos angefordert werden. Dies sind zugleich die Zielanschriften für Bemerkungen zum Verschmelzungsplan:
Deka Immobilien Investment GmbH
Lyoner Straße 13
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
DEKA TAITBOUT
Tour Ariane, 5 place de la Pyramide
92800 Puteaux
Frankreich
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Deka Immobilien Investment GmbH, Frankfurt a. Main, Allemagne.