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Aufsichtsrat Ureg 30/10/2023 German Company Register, Allemagne
Texte
XSYS Germany GmbH Willstätt Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 27 EGAktG Bei der XSYS Germany GmbH mit Sitz in Willstätt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 726603, besteht derzeit ein nach Maßgabe von §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. § 132a Abs. 1 S. 1 UmwG drittelparitätisch besetzter Aufsichtsrat mit zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Seit Wirksamwerden der Ausgliederung des Teilbetriebs "Packaging" auf die Flint Group Packaging Inks Germany GmbH am 3. August 2018 beschäftigt die XSYS Germany GmbH selbst regelmäßig weniger als 500 und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften regelmäßig weniger als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es fanden jedoch gemäß § 132 a Abs. 1 S. 1 UmwG die vor der Ausgliederung geltenden Vorschriften über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat noch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung, also bis zum 3. August 2023, Anwendung. Auch seit dem 3. August 2023 beschäftigt die XSYS Germany GmbH selbst regelmäßig weniger als 500 und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften regelmäßig weniger als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der XSYS Germany GmbH zur Folge, dass der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach ihrer Ansicht entfällt die Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrates nach dem Drittelbeteiligungsgesetz oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss des Statusverfahrens wird die Satzung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geändert. Es ist dabei nicht beabsichtigt, einen fakultativen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des § 52 Abs. 1 GmbH bei der XSYS Germany GmbH einzurichten. Der Aufsichtsrat der XSYS Germany GmbH wird aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG i.V.m. § 27 EGAktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG i.V.m. § 27 EGAktG zuständige Landgericht, hier das Landgericht Freiburg i. Br., anrufen. Willstätt, im Oktober 2023 XSYS Germany GmbH Die Geschäftsführung
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : XSYS Germany GmbH, Willstätt, Allemagne.