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Einladung zur Hauptversammlung Ureg09/03/2026 German Company Register, Allemagne
Texte
E.ON SEEssenISIN DE000ENAG999
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| I. |
Tagesordnung der Hauptversammlung |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 24. Februar 2026 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf. |
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2025 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 2.833.067.501,76 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,57 € je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt 1.490.142.134,22 €, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 1.342.925.367,54 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 28. April 2026, fällig. |
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| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und der Prüfer für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2026 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027; Wahl der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft hat jährlich über die Billigung des von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und durch den Abschlussprüfer geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen (§ 120a Absatz 4 Satz 1 i.V.m. § 162 des Aktiengesetzes („AktG“)). Der zur Billigung durch die Hauptversammlung vorgeschlagene Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer werden von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.eon.com/hv-2026 zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Anke Groth, Klaus Fröhlich und Ulrich Grillo enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. April 2026. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich. Ulrich Grillo soll wiedergewählt werden. Frau Groth und Herr Fröhlich stehen nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Helene von Roeder und Dominik von Achten sollen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-Verordnung“), § 17 des Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung („SE-Ausführungsgesetz“) und §§ 8, 8a der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen, von denen die Hälfte von der Hauptversammlung zu wählen ist. Die andere Hälfte ist gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE vom 18. Juli 2019 durch den SE-Betriebsrat zu bestellen. Bei einer Größe von zwölf Mitgliedern müssen mindestens vier, bei einer Größe von 16 Mitgliedern mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens fünf Sitze von Männern besetzt sein. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten werden das Mindestanteilsgebot und auch alle anderen sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) ergebenden Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats erfüllt. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind im Hinblick auf Persönlichkeit und berufliche Stellung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat unserer Gesellschaft qualifiziert. Die Wahlvorschläge berücksichtigen insbesondere die vom Aufsichtsrat der E.ON SE beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und erfüllen das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Herr Grillo ist derzeit stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses. Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder ihren Organen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne des DCGK für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat sind die Kandidaten unabhängig im Sinne des DCGK. Der Aufsichtsrat schlägt - entsprechend den Vorschlägen seines Nominierungsausschusses - vor, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Die Wahlen zu a), b) und c) erfolgen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch - unabhängig von der Entlastung - für sechs Jahre. Lebensläufe und die Angaben gemäß § 125 Absatz 1 AktG sind in dieser Einladung im Abschnitt II. „Weitere Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung“ wiedergegeben. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. |
| II. |
Weitere Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung |
Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Absatz 1 AktG zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
Ulrich Grillo, Mülheim an der Ruhr
Vorstandsvorsitzender der GRILLO-Werke AG
Geburtsdatum, -Ort: 02.09.1959, Köln
Nationalität: Deutsch
Mitglied des Aufsichtsrats der E.ON SE seit 2019,
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
seit 2023 (gewählt bis zur Hauptversammlung 2026)
Ausbildung:
| ― |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster |
Beruflicher Werdegang:
| Seit 2001 | GRILLO-Werke AG
Vorsitzender des Vorstands (seit 2004) Mitglied des Vorstands (seit 2001) |
| 1993 - 2001 | Rheinmetall Gruppe |
| 1989 - 1993 | A.T. Kearney GmbH |
| 1987 - 1989 | Arthur Andersen & Co. GmbH |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| ― |
Rheinmetall AG (Vorsitz, börsennotierte Gesellschaft) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― |
keine |
Qualifikationen gemäß Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der E.ON SE:
| ― |
Mehrjährige Erfahrung bei der strategischen Führung oder Überwachung börsennotierter Organisationen |
| ― |
Kapital- und Finanzmarktexpertise |
| ― |
Erfahrungen im Energiesektor und im Vertriebs- und Kundengeschäft |
| ― |
Rechnungslegung und Abschlussprüfung |
| ― |
Recht und Compliance |
| ― |
Personalwesen und kultureller Wandel |
| ― |
Nachhaltigkeit
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Helene von Roeder, Frankfurt am Main
Mitglied der Geschäftsleitung
und Chief Financial Officer von Merck
Geburtsdatum, -Ort: 05.06.1970, Heidelberg
Nationalität: Deutsch
Ausbildung:
| ― |
Studium der theoretischen Physik an der Ludwig-Maximilian-Universität München |
| ― |
Studium der theoretischen Astrophysik an der Universität Cambridge, UK |
Beruflicher Werdegang:
| 2023 - heute | Merck KGaA, Darmstadt
Mitglied der Geschäftsleitung und Chief Financial Officer |
| 2019 - 2023 | Merck, Darmstadt
Mitglied des Aufsichtsrats der Merck KGaA Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses |
| 2018 - 2023 | Vonovia SE
Mitglied des Vorstands Chief Transformation Officer (2022-2023) Chief Financial Officer (2018-2021) |
| 2014 - 2018 | Credit Suisse
CEO Deutschland, Österreich und Zentral- und Osteuropa |
| 2004 - 2014 | Morgan Stanley
Mitglied des Vorstands, Head of Global Capital Markets, Deutschland und Österreich Head of EMEA Corporate Equity Derivatives |
| 1998 - 2004 | UBS AG, Frankfurt am Main und London, UK |
| 1995 - 1998 | Deutsche Bank AG, London UK |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| ― |
keine |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― |
keine |
Qualifikationen gemäß Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der E.ON SE:
| ― |
Mehrjährige Erfahrung bei der strategischen Führung oder Überwachung börsennotierter Organisationen |
| ― |
Kapital- und Finanzmarktexpertise |
| ― |
Vertriebs- und Kundengeschäft |
| ― |
Regulierte Industrien |
| ― |
Neue Technologien, Digitalisierung, IT und Cybersicherheit |
| ― |
Neue Geschäftsmodelle, Innovation, Disruption |
| ― |
Rechnungslegung und Abschlussprüfung |
| ― |
Recht und Compliance
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Dr. Dominik von Achten, Heidelberg
Vorsitzender des Vorstands
von Heidelberg Materials
Geburtsdatum, -Ort: 26.12.1965, München
Nationalität: Deutsch
Ausbildung:
| ― |
Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg, und an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
| ― |
Promotion in Wirtschaftspolitik an der Goethe- Universität, Frankfurt am Main |
Beruflicher Werdegang:
| 2007 - heute | Heidelberg-Konzern (Heidelberg Materials, vormals HeidelbergCement)
Vorstandsvorsitzender/CEO (seit 2020) Stellv. Vorstandsvorsitzender (2015 - 2020), Chief Digital Officer Mitglied des Vorstands zuständig für West- und Südeuropa (2016 - 2020), Nordamerika (2009 - 2016) und Übernahme und Integration von Hanson und UK (2007 - 2009) |
| 1996 - 2007 | Boston Consulting Group, Düsseldorf, New York, USA, und Helsinki, Finnland
Partner - Managing Director Zuvor Principal/Project Leader (New York, USA) und Consultant/Associate |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| ― |
keine |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― |
Kunststoffwerk Philippine GmbH & Co. KG , Lahnstein, und Saarpor Klaus Eckhardt GmbH, Neunkirchen Kunststoffe KG , Neunkirchen (gemeinsam tagender Beirat der Unternehmensgruppe Philippine Saarpor) |
| ― |
Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG , Dortmund |
Qualifikationen gemäß Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der E.ON SE:
| ― |
Mehrjährige Erfahrung bei der strategischen Führung oder Überwachung börsennotierter Organisationen |
| ― |
Vertriebs- und Kundengeschäft |
| ― |
Kapital- und Finanzmarktexpertise |
| ― |
Neue Technologien, Digitalisierung, IT und Cybersicherheit |
| ― |
Neue Geschäftsmodelle, Innovation, Disruption |
| ― |
Nachhaltigkeit |
| ― |
Personalwesen, kultureller Wandel |
| ― |
Recht und Compliance |
| III. |
Weitere Angaben und Hinweise |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 2.641.318.800 auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 2.641.318.800 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 27.034.354 eigene Aktien. Aus diesen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu.
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung
Der Vorstand der Gesellschaft hat im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf der Grundlage von § 21a Abs. 1 der Satzung entschieden, dass die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 23. April 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton im passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung unter www.eon.com/hv-service live übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ausgeschlossen ist.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der im Aktienregister am Ablauf des 16. April 2026, d.h. um 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, (sogenanntes Technical Record Date) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 16. April 2026 bis zum Ende der Hauptversammlung am 23. April 2026 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. April 2026 verarbeitet und berücksichtigt.
Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 16. April 2026, d.h. 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, entweder unter der nachfolgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse:
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Hauptversammlung E.ON SE
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oder unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung unter
zugehen. Ein Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung (Anmeldebogen) wird zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandt. Es ist zudem unter www.eon.com/hv-2026 abrufbar.
Aktionäre, die sich über den Online-Service zur Hauptversammlung anmelden möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.
Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 2. April 2026, dem diesjährigen gesetzlichen Stichtag für den Einladungsversand, in das Aktienregister eingetragen werden, haben die Möglichkeit, die Einladung zur Hauptversammlung mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift oder E-Mail-Adresse anzufordern.
Bevollmächtigten werden durch die Gesellschaft nach ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs über den Postweg eigene Zugangsdaten zugesandt, sobald der Gesellschaft die Bevollmächtigung nachgewiesen und die postalische Adresse des Bevollmächtigten mitgeteilt wird. Die Bevollmächtigung beziehungsweise deren Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten beim Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Mithilfe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspassworts können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über den Online-Service zur Hauptversammlung unter www.eon.com/hv-service die Live-Übertragung der Hauptversammlung verfolgen und - bei rechtzeitiger Anmeldung - sich auch elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten sowie das Stimmrecht und die sonstigen versammlungsbezogenen Rechte elektronisch ausüben.
Im Falle einer Bevollmächtigung - mit Ausnahme der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - kann der Aktionär seine versammlungsbezogenen Rechte selbst elektronisch nur ausüben, wenn er zuvor etwa über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service den Widerruf der Vollmacht erklärt. Für den Widerruf benötigt der Aktionär seine Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Bereits erteilte Briefwahlstimmen oder Stimmrechtsweisungen bleiben von dem Widerruf unberührt. Die elektronische Abgabe oder Änderung von Briefwahlstimmen oder von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind dem Aktionär auch ohne vorherigen Widerruf möglich, ebenso die Verfolgung der Live-Übertragung der Hauptversammlung.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation im Wege der Briefwahl abgeben. Auch insoweit ist für die rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“).
Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen bzgl. Briefwahlstimmen können unter Verwendung des dem Einladungsschreiben beigefügten und zudem unter www.eon.com/hv-2026 abrufbaren Formulars (Anmeldebogen) postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse oder über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service erfolgen.
Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 16. April 2026, d.h. bis 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, müssen die Briefwahlstimmen sowie etwaige Änderungen bzgl. der Briefwahlstimmen der Gesellschaft bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.
Auch für die Nutzung des Online-Service zur Briefwahl benötigen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“).
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Stimmabgabe entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Online-Service abgegebene Erklärung, 2. per E-Mail abgegebene Erklärung und 3. per Brief abgegebene Erklärung.
Bevollmächtigung von Dritten einschließlich der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte durch Bevollmächtigte ausüben lassen, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut oder sonstiger Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder über deren Widerruf kann der Gesellschaft postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf sind auch über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service möglich. Beides kann über den Online-Service bis zum Ende der Hauptversammlung erfolgen.
Kreditinstitute und sonstige Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gleichgestellte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. Diejenigen Kreditinstitute oder sonstigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.eon.com/hv-service bevollmächtigt werden.
Wir bieten unseren Aktionären und ihren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit dem den Aktionären zugesandten Formular (Anmeldebogen) postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse oder über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service zu bevollmächtigen. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 16. April 2026, d.h. bis 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, müssen die Erteilung und ein Widerruf der Vollmacht sowie die Erteilung und Änderungen der Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden entsprechend den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Für die Nutzung des Online-Service zur Bevollmächtigung benötigen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“).
In allen Fällen der Bevollmächtigung ist für die rechtzeitige Anmeldung und rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird den Aktionären ein Formular (Anmeldebogen) zur Erteilung einer Vollmacht übersandt, das auch unter www.eon.com/hv-2026 abrufbar ist.
Registrierte Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Citibank (Depositary).
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Online-Service abgegebene Erklärung, 2. per E-Mail abgegebene Erklärung und 3. per Brief abgegebene Erklärung.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Erteilung von Vollmacht und Weisung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können auch durch Intermediäre über SWIFT gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 erfolgen. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT müssen bis zum 22. April 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen für die Kommunikation bitte:
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BIC: ADEUDEMMXXX |
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein.
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG
Die Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung kann von einem oder mehreren Aktionären verlangt werden, sofern sein oder ihr Anteil am Grundkapital mindestens den anteiligen Betrag von 500.000,00 € (entspricht 500.000 Aktien) erreicht. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also spätestens zum Ablauf des 23. März 2026, d.h. 24:00 Uhr (MEZ) dieses Tages.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich bitte an folgende Anschrift zu richten:
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E.ON SE
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Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht, im Internet unter www.eon.com/hv-2026 veröffentlicht und den Aktionären gemäß den aktiengesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung zu übermitteln. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie mit einer Begründung versehen spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 8. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
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E.ON SE
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.eon.com/hv-2026 zugänglich gemacht.
Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) und von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge gelten gemäß § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen kann nach ordnungsgemäßer Anmeldung ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt bzw. den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag bzw. Wahlvorschlag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und andere Anträge können auch ohne vorherige Übersendung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gestellt werden (siehe unten unter „Rederecht“).
Einreichung von Stellungnahmen, §§ 130a Abs. 1 bis 4, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service bis zum Ablauf des 17. April 2026, d.h. 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, über ein entsprechendes Dialogfeld Stellungnahmen in Textform zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen.
Ordnungsgemäße Stellungnahmen sind im Online-Service für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre spätestens mit Ablauf des 18. April 2026, d.h. ab 24:00 Uhr (MESZ) dieses Tages, bis zur Beendigung der Hauptversammlung einsehbar. Für die Einreichung von Stellungnahmen über den Online-Service und deren Einsichtnahme benötigen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer eingereichten Stellungnahme enthalten sind, werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Rederecht, §§ 130a Abs. 5 und 6, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG
Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, während der Hauptversammlung einen Live-Redebeitrag im Wege der Videokommunikation in Bild und Ton zu leisten.
Ab Beginn der Hauptversammlung steht über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service ein Icon mit der Beschriftung „Live-Redebeiträge“ zur Verfügung, über den sich die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten für Live-Redebeiträge anmelden können. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten benötigen hierfür die Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“). Aktionäre und Bevollmächtigte, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Live-Redebeitrag angemeldet haben, werden zu gegebener Zeit im passwortgeschützten Online-Service für ihren Live-Redebeitrag aufgerufen und freigeschaltet.
Technische Mindestvoraussetzung für einen Live-Redebeitrag im Wege der Videokommunikation sind ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter www.eon.com/hv-service. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär beziehungsweise Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Live-Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Im Rahmen des Live-Redebeitrags können im zulässigen Rahmen auch Anträge und Wahlvorschläge gestellt bzw. unterbreitet werden, ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags bzw. des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf (siehe oben unter „Anträge und Wahlvorschläge“).
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen sowohl des Versammlungsverlaufs als auch der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festzusetzen. Bei der Festlegung der für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zur Verfügung stehenden Zeit kann der Versammlungsleiter zwischen erster und wiederholter Wortmeldung und nach weiteren sachgerechten Kriterien entscheiden.
Auskunftsrecht, §§ 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 Satz 4 AktG).
Für die virtuelle Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Aktionäre ihre Auskunftsverlangen, d.h. ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen, gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen.
Es ist ferner vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG anordnen wird, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über den Online-Service im Rahmen eines Live-Redebeitrags ausgeübt werden dürfen.
Eine Einreichung von Fragen bereits im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung nach näherer Maßgabe des § 131 Abs. 1a bis 1e AktG ist nicht vorgesehen.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Hauptversammlung aufgenommen werden (§ 131 Abs. 5 Satz 1 AktG). Es wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation, nämlich über den passwortgeschützten Online-Service an die Gesellschaft übermitteln kann.
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen sowohl des Versammlungsverlaufs als auch der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festzusetzen. Bei der Festlegung der für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zur Verfügung stehenden Zeit kann der Versammlungsleiter zwischen erster und wiederholter Wortmeldung und nach weiteren sachgerechten Kriterien entscheiden.
Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Ein Widerspruch kann der Gesellschaft von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 23. April 2026 bis zu deren Ende über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service über ein entsprechendes Dialogfeld in Textform übermittelt werden. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten benötigen hierfür die Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“).
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind im Internet unter www.eon.com/hv-2026 abrufbar.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Ab der Einberufung der Hauptversammlung werden die Informationen nach § 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter www.eon.com/hv-2026 zugänglich sein.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 23. April 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton im Online-Service unter www.eon.com/hv-service übertragen (siehe oben unter „Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung“). Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Aussprache auch für die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter www.eon.com/hv-2026 zu übertragen.
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehen Zwecken, insbesondere zur Führung des Aktienregisters, der Kommunikation mit Ihnen als unserem Aktionär und zur Abwicklung unserer Hauptversammlungen.
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Essen, im März 2026
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : E.ON SE, Essen, Allemagne.