München
WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0
Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 8. Mai 2024 beschlossen, die Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 7. Mai 2026 Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des am 26. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG zu erwerben. Die aufgrund des Beschlusses vom 8. Mai 2024 erworbenen Aktien können im Rahmen der Ermächtigung unter anderem unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus den am 26. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Mai 2024 zu Tagesordnungspunkt 10, der von der Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen wurde.
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