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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg23/06/2015 German Company Register, Allemagne

Texte

abas Software AG

Karlsruhe

 

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 24. Juli 2015, um 15:15 Uhr im

?? Rue sans nom, 76137 Karlsruhe, Allemagne
, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Der Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung kann sich je nach Dauer der vorangehenden ordentlichen Hauptversammlung verzögern; die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aber sicher am Tag, auf den einberufen wurde.

 

Tagesordnung

 

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die damit verbundenen Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital wie folgt zu schaffen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen.

§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) erhält demgemäß folgenden geänderten Absatz:

"(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen; ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen."

Der Vorstand hat gem. § 203 I 1, § 186 IV 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekanntgemacht:

Die beantragte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals soll den Vorstand in die Lage versetzen, das Grundkapital der Gesellschaft bei Bedarf kurzfristig zu erhöhen. Der Ausschluss des Bezugsrechts soll die Ausgabe der neuen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftspartner ermöglichen, um hier ein größeres Engagement für die Ziele des Unternehmens zu wecken und die aktive Mitarbeit an den Unternehmenszielen durch eine größere Identifikation mit diesen zu fördern.

Zu den jeweiligen Ausgabebedingungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da offen ist, wann und inwieweit das Genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird die Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen. Der Vorstand wird bei der Ausgabe die jeweils geltenden Vereinbarungen über die Mitarbeiterbeteiligung berücksichtigen, soweit Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden.

 

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugs- und Stammaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Den Vorzugsaktionären steht kein Stimmrecht zu.

 

Karlsruhe, den 18. Juni 2015

abas Software AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : abas Software AG, Karlsruhe, Allemagne.