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Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die damit verbundenen Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital wie folgt zu schaffen:
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen.
§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) erhält demgemäß folgenden geänderten Absatz:
"(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen; ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen."
Der Vorstand hat gem. § 203 I 1, § 186 IV 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekanntgemacht:
Die beantragte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals soll den Vorstand in die Lage versetzen, das Grundkapital der Gesellschaft bei Bedarf kurzfristig zu erhöhen. Der Ausschluss des Bezugsrechts soll die Ausgabe der neuen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftspartner ermöglichen, um hier ein größeres Engagement für die Ziele des Unternehmens zu wecken und die aktive Mitarbeit an den Unternehmenszielen durch eine größere Identifikation mit diesen zu fördern.
Zu den jeweiligen Ausgabebedingungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da offen ist, wann und inwieweit das Genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird die Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen. Der Vorstand wird bei der Ausgabe die jeweils geltenden Vereinbarungen über die Mitarbeiterbeteiligung berücksichtigen, soweit Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden.
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