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Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222, 228 ff. AktG Ureg 25/11/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
Readcrest Capital AGHamburgBekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222, 228 ff. AktGWertpapier-Kenn-Nr.: A1E89S, ISIN: DE000A1E89S5nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A0LE3J / ISIN DE000A0LE3J1Die ordentliche Hauptversammlung der Readcrest Capital AG („Gesellschaft“) vom 13. August 2025 hat eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG durch Zusammenlegung von Aktien von EUR 3.300.000,00 um EUR 550.000,00 auf EUR 2.750.000,00 im Verhältnis 6:5 (in Worten: sechs zu fünf) beschlossen, und zwar zur Deckung von Verlusten in entsprechendem Umfang („Kapitalherabsetzung“). Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148451 am 28. Oktober 2025 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 6 (sechs) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 5 (fünf) auf den Inhaber lautenden Stückaktien („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von sechs zu fünf teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Die konvertierten Stückaktien der Readcrest Capital AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Readcrest Capital AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Mit Wirkung zum 27. November 2025erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Readcrest Capital AG im Verhältnis 6:5 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 26. November 2025. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Readcrest Capital AG nach dem Stand vom 28. November 2025 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf des 26. November 2025 ab. An die Stelle von je sechs (6) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A1E89S5) treten fünf (5) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A0LE3J1). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A0STSY2) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A0LE3J1) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die mwb fairtrade Wertpapierandelsbank AG über die Clearstream Europe AG. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt durch die Einbuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert. Ein durch sechs teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am 26. November 2025 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen. Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A0LE3J1) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 27. November 2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Readcrest Capital AG, Hambourg, Allemagne.