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Aufsichtsrat Ureg 17/06/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
ContiTech Deutschland GmbHHannoverBekanntmachung der Geschäftsführung über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbGDie Geschäftsführung der ContiTech Deutschland GmbH mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 225647 (nachfolgend " Gesellschaft"), ist der Ansicht, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zu bilden hat. Die Gesellschaft verfügt bislang über keinen Aufsichtsrat. Derzeit hat die Gesellschaft mehr als 500 Mitarbeitende und weniger als 2000 Mitarbeitende. Nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft ist für die Gesellschaft daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) ein Aufsichtsrat zu bilden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : ContiTech Deutschland GmbH, Hanovre, Allemagne.