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Erweiterung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung Ureg06/08/2024 German Company Register, Allemagne

Texte

NanoFocus AG

Oberhausen

WKN A40ESC
ISIN DE000A40ESC1

Erweiterung der Tagesordnung für die
ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung
der NanoFocus AG am 28. August 2024


Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 28. August 2024, als virtuelle Hauptversammlung in Oberhausen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 18. Juli 2024) hat die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, gem. § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um einen weiteren Gegenstand und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 28. August 2024 wird daher um nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7 erweitert.

Auf Verlangen der Carl Mahr Holding GmbH wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:

7.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen

Die Carl Mahr Holding GmbH mit dem Sitz in Göttingen schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sach- und Bareinlagen von EUR 3.010.834,00 um bis zu EUR 6.021.664,00 auf bis zu EUR 9.032.498,00 durch Ausgabe von bis zu 6.021.664 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie erhöht.

b)

Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Für den Fall, dass die neuen Aktien erst nach dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 durch Eintragung im Handelsregister entstehen, sind die neuen Aktien ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

c)

Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, somit zum Ausgabebetrag von insgesamt bis zu EUR 6.021.664,00, ausgegeben.

d)

Zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 4.276.884 neuen Aktien wird die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH mit dem Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 2398) gegen Übertragung von Forderungen gegen die Gesellschaft aus Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.276.884,00 auf die Gesellschaft im Wege der Einbringung als Sacheinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts zugelassen. Gegenstand der Einbringung ist der Anspruch in Höhe von EUR 3.000.000,00 der Carl Mahr Holding GmbH gegen die Gesellschaft aus dem aufgrund des Kreditvertrags I 01/2021 vom 22./27. Dezember 2023 gewährten Darlehen in Höhe von EUR 3.000.000,00 sowie der Teilbetrag in Höhe von bis zu EUR 1.276.884,00 des Anspruchs der Carl Mahr Holding GmbH gegen die Gesellschaft aus dem aufgrund des Kreditvertrags II 01/2021 vom 22./27. Dezember 2023 gewährten flexiblen Darlehen in Höhe von EUR 1.500.000,00.

e)

Im Übrigen werden die bis zu 1.744.780 neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass 1.744.780 neue Aktien von einem vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstitut oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 1 (bestehende Aktien) zu 2 (neue Aktien) zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Auf je eine Aktie, die die Aktionäre halten, können somit zwei neue Aktien nach näherer Maßgabe des im Bundesanzeiger bekannt zu machenden Bezugsangebots bezogen werden. Die gegen Sacheinlagen auszugebenden bis zu 4.276.884 neuen Aktien werden auf das Bezugsrecht der Carl Mahr Holding GmbH angerechnet. Zur Ermöglichung des Bezugsverhältnisses von 1 zu 2 hat die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH den Verzicht auf das Bezugsrecht für zwei von ihr gehaltene Aktien erklärt.

f)

Die im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogenen neuen Aktien werden den Aktionären, die von ihrem Bezugsrecht vollständig Gebrauch gemacht haben, nach näherer Maßgabe des Bezugsangebots zum Mehrbezug angeboten (Mehrbezugsrecht). Sofern die Anzahl der durch Ausübung des Mehrbezugsrechts zu beziehenden neuen Aktien die Anzahl der zum Mehrbezug zur Verfügung stehenden neuen Aktien übersteigt, werden die im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogenen neuen Aktien den Aktionären, die ihr Mehrbezugsrecht ausgeübt haben, im Verhältnis der von ihnen gehaltenen alten Aktien zugeteilt. Mehrbezugsrechte auf den Bruchteil einer Aktie können hierfür zusammengelegt werden.

g)

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

h)

Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung werden von der Gesellschaft getragen.

i)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 27. Februar 2025 in das Handelsregister eingetragen ist. Diese Frist verlängert sich bis zur Beendigung eines unverzüglich einzuleitenden Freigabeverfahrens, sofern eine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschlusses erhoben wird.

j)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zu ändern.

Begründung zu Tagesordnungspunkt 7:

Die Carl Mahr Holding GmbH mit dem Sitz in Göttingen hält als Aktionärin derzeit eine Beteiligung in Höhe von rund 71 % an der NanoFocus AG. Sie hat daher ein Interesse an der finanziellen Sanierung der NanoFocus AG und ist bereit, hierzu einen Beitrag im Wege eines sog. Debt-Equity-Swaps zu leisten.

Die Carl Mahr Holding GmbH hat auf der Grundlage von zwei Darlehensverträgen der Gesellschaft Darlehen Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 gewährt, die zum 30. Juni 2024 in Höhe von insgesamt EUR 4.492.111,60 valutierten und voraussichtlich auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung in ähnlicher Höhe bestehen werden. Hiervon sollen Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.276.884,00 als Sacheinlagen durch Übertragung in die Gesellschaft eingebracht werden. Infolge der Übertragung erlöschen die eingebrachten Forderungen und werden somit in Eigenkapital umgewandelt. Für die Gesellschaft entfällt nach der Einbringung insoweit die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen sowie zur Rückzahlung der Darlehen. Hierdurch verbessern sich insbesondere die Eigenkapitalquote sowie die Liquiditäts- und Ertragslage der NanoFocus AG, so dass die Einbringung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

Die Werthaltigkeit der einzubringenden Darlehensforderungen wird in Höhe des Ausgabebetrags von EUR 1,00 je Aktie dadurch gewährleistet, dass eine Prüfung der Sacheinlage durch einen gerichtlich bestellten Prüfer stattzufinden hat (§ 183 Abs. 3, § 33 Abs. 3 bis 5, §§ 34, 35 AktG) und das Gericht die Eintragung ablehnen kann, wenn der Wert der Sacheinlage nicht unwesentlich hinter dem geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien zurückbleibt (§ 184 Abs. 2 und 3 AktG).

Die außerordentliche Hauptversammlung der NanoFocus AG vom 24. April 2024 hat unter Punkt 3 der Tagesordnung eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 860.239,00 um bis zu EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00 durch Ausgabe von bis zu 2.150.595 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Barkapitalerhöhung ist derzeit noch nicht durchgeführt, so dass die künftige Höhe des Grundkapitals noch nicht feststeht. Dem Beschlussvorschlag liegt daher die Annahme zugrunde, dass die Barkapitalerhöhung in voller Höhe durchgeführt wird.

Die Erhöhung des Grundkapitals soll unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt werden, so dass die Aktionäre ihre bestehenden Beteiligungsquoten aufrechterhalten können. Soweit die neuen Aktien gegen Einbringung der Darlehensforderungen als Sacheinlagen ausgegeben werden, erfolgt dies im Rahmen des der Carl Mahr Holding GmbH zustehenden Bezugsrechts. Der nach dem Beschlussvorschlag einzubringende Teilbetrag der Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.276.884,00 entspricht einer künftigen Beteiligung der Carl Mahr Holding GmbH als Aktionärin in Höhe von 2.138.444 bezugsberechtigen Aktien nach vollständiger Durchführung der von der Hauptversammlung am 24. April 2024 beschlossenen Barkapitalerhöhung im Verhältnis zum Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 6.021.664,00; dies entspricht ihrer derzeitigen anteiligen Beteiligung in Höhe von rund 71,025 % bzw. dem Bezugsrechtsverhältnis von 1 zu 2. Dementsprechend erfolgt die Ausgabe der Aktien gegen Bareinlagen in demselben Verhältnis im Umfang der im Übrigen bestehenden Bezugsrechte der Aktionäre.

Nach Durchführung der von der Hauptversammlung am 24. April 2024 beschlossenen Barkapitalerhöhung wird die Carl Mahr Holding GmbH der am 28. August 2024 stattfindenden Hauptversammlung gegebenenfalls einen angepassten Beschlussvorschlag für den ergänzten Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen unterbreiten.

 

Oberhausen, im August 2024

NanoFocus AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : NanoFocus AG, Oberhausen, Allemagne.