DVB Bank Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Dritte Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
Die Firma der DVB Bank AG wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. 1991 wurde die damals als Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG firmierende Gesellschaft in Deutsche Verkehrs-Bank AG umbenannt. 1997 wurde die Firma in Deutsche VerkehrsBank AG geändert. Seit 2002 firmiert die Gesellschaft unter DVB Bank Aktiengesellschaft.
Des Weiteren handelt es sich bei den auf eine andere Firma als DVB Bank Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden noch um auf DM lautende Nennbetragsaktien. Mittlerweile ist das Grundkapital der Gesellschaft auf Euro umgestellt und nach § 4 Abs. 1 ihrer Satzung in Stückaktien eingeteilt.
Aufgrund dieser Tatsachen ist der Inhalt von sämtlichen auf eine andere Firma als DVB Bank Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.
Gemäß § 4 der Satzung der DVB Bank AG ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Infolgedessen werden keine neuen Aktien-urkunden ausgegeben.
Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. hinterlegt wurden. Die Aktionäre der DVB Bank AG werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer beteiligt.
Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die
dritte Aufforderung,
in der Zeit
vom 15. April 2008 bis zum 6. Juni 2008 einschließlich
sämtliche auf die früheren Firmen "Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG" oder "Deutsche Verkehrs-Bank AG" lautenden Aktienurkunden jeweils nebst Erneuerungsschein bei der
DVB Bank AG, Investor Relations, Frau Elisabeth Winter,
?? Rue sans nom, 60325 Frankfurt a. Main, Allemagne
einzureichen.
Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentumsanteile an den Globalurkunden in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.
Die Aktien der DVB Bank AG sind nur noch im Girosammelwege lieferbar. Daher werden den Aktionären anstelle der eingereichten Aktienurkunden keine neuen effektiven Aktienurkunden der DVB Bank AG ausgehändigt.
Auf die Firma "Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG" oder die Firma "Deutsche Verkehrs-Bank AG" lautende und damit unrichtige Aktienurkunden der DVB Bank AG, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 6. Juni 2008 (einschließlich) bei der Gesellschaft eingereicht worden sind, werden einschließlich Erneuerungsschein mit Genehmigung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger für kraftlos erklärt werden (§ 73 AktG).
Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die neuen Aktien als entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem bei der dwp bank AG als technischer Erfüllungs-gehilfin der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main geführten Treuhanddepot verbucht und verfügbar.
Frankfurt am Main, im Mai 2008
DVB Bank AG
Der Vorstand
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