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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz Ureg 12/10/2016 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

INTER Allgemeine Versicherung AG

Mannheim

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Die INTER Krankenversicherung AG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr gehört. Weiter hat uns der INTER Versicherungsverein aG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung der INTER Krankenversicherung AG an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird.

 

Mannheim, 4. Oktober 2016

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : INTER Allgemeine Versicherung AG, Mannheim, Allemagne.