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Hauptversammlung Ureg 07/11/2013 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Avacon AGHelmstedtWir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2013, um 12:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlungein.
I. Tagesordnung der Hauptversammlung TOP 1: Zustimmung zu Aktienübertragungen Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung der Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
TOP 2: Satzungsänderung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, einen neuen § 23 "Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn" in die Satzung einzufügen. Der bisherige § 23 "Gründungsaufwand" wird zu § 24.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, hat die Anmeldung am letzten diesem Tag vorangehenden Arbeitstag zu erfolgen. Die Anmeldung hat daher spätestens am Freitag, den 13. Dezember 2013 zu erfolgen. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die Avacon AG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachtserteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird. III. Gegenanträge Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Avacon AG
Gemäß § 126 AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG bis spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden nach diesem Datum ebenfalls dort veröffentlicht.
Helmstedt, im November 2013 Der Vorstand |
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Avacon AG, Helmstedt, Allemagne.