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Hauptversammlung Ureg 07/11/2013 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

Avacon AG

Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2013, um 12:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG,

Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt
, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.


I. Tagesordnung der Hauptversammlung

TOP 1: Zustimmung zu Aktienübertragungen

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung der Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

a)

der Übertragung von bis zu 1.722.688 Stückaktien der Stadt Celle auf die Stadtwerke Celle GmbH oder auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Avacon AG (KBA) zuzustimmen, vorausgesetzt, die Stadt Celle hält nach dieser Übertragung noch mindestens zwei Stückaktien.

b)

der Übertragung von bis zu 4.236.449 Stückaktien oder - sofern die Übertragung nach vorstehendem Buchstaben a) auf die Stadtwerke Celle GmbH erfolgt ist - der Übertragung von bis zu 5.959.137 Stückaktien der Stadtwerke Celle GmbH auf die KBA zuzustimmen, vorausgesetzt, die Stadtwerke Celle GmbH hält nach dieser Übertragung noch mindestens eine Stückaktie.

c)

Der Übertragung der nach den vorgenannten Übertragungen bei der Stadt Celle und bei der Stadtwerke Celle GmbH zurückbleibenden Stückaktien auf die KBA wird zugestimmt, sofern diese Übertragungen nach Ablauf des 30. Juni 2014 vereinbart werden und erfolgen.

TOP 2: Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, einen neuen § 23 "Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn" in die Satzung einzufügen. Der bisherige § 23 "Gründungsaufwand" wird zu § 24.

 

§ 23 "Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn"

 

Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, nach Ablauf des Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionäre zu zahlen, wenn ein vorläufiger Abschluss für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss ergibt. Als Abschlag darf höchstens die Hälfte des Betrages gezahlt werden, der von dem Jahresüberschuss nach Abzug der Beträge verbleibt, die nach Gesetz oder Satzung in Gewinnrücklagen einzustellen sind. Außerdem darf der Abschlag nicht die Hälfte des vorjährigen Bilanzgewinns übersteigen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, hat die Anmeldung am letzten diesem Tag vorangehenden Arbeitstag zu erfolgen. Die Anmeldung hat daher spätestens am Freitag, den 13. Dezember 2013 zu erfolgen. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachtserteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.

III. Gegenanträge

Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Gemäß § 126 AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG bis spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden nach diesem Datum ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Helmstedt, im November 2013

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Avacon AG, Helmstedt, Allemagne.