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Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Ureg23/06/2015 German Company Register, Allemagne

Texte

abas Software AG

Karlsruhe

 

Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

betreffend Sonderbeschluss in Ergänzung zum Beschluss
der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24.07.2015

 

Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 24. Juli 2015, um 15:45 Uhr im

?? Rue sans nom, 76137 Karlsruhe, Allemagne
, stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eingeladen.

Der Beginn der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre kann sich je nach Dauer der vorangehenden außerordentlichen Hauptversammlung verzögern; die Durchführung der gesonderten Versammlung erfolgt aber sicher am Tag, auf den einberufen wurde.

Bei der Versammlung handelt es sich um eine gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre, die weder Bestandteil der jeweils im

?? Rue sans nom, 76137 Karlsruhe, Allemagne
für den 24. Juli 2015, 14:00 Uhr einberufenen ordentlichen Hauptversammlung noch der für den 24. Juli 2015, 15:15 Uhr einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der abas Software AG ist. Die gesonderte Versammlung bezieht sich inhaltlich auf die außerordentliche Hauptversammlung vom 24.07.2015.

 

Tagesordnung

1.

Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre gemäß § 141 Absatz 2 AktG über die Zustimmung zu dem in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 zu fassenden Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Vorzugsaktionäre erteilen in gesonderter Versammlung durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu folgendem in der Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 zu fassenden Beschluss:

1.1

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juli 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen.

1.2

§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) erhält demgemäß folgenden geänderten Absatz:

"(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen; ausgegeben werden nennbetragslose Stückaktien.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von einem Bezugsrechtsausschluss kann insbesondere zur Ausgabe der neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung entsprechend anzupassen."

Der Vorstand hat gem. § 203 I 1, § 186 IV 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekanntgemacht:

Die beantragte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals soll den Vorstand in die Lage versetzen, das Grundkapital der Gesellschaft bei Bedarf kurzfristig zu erhöhen. Der Ausschluss des Bezugsrechts soll die Ausgabe der neuen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftspartner ermöglichen, um hier ein größeres Engagement für die Ziele des Unternehmens zu wecken und die aktive Mitarbeit an den Unternehmenszielen durch eine größere Identifikation mit diesen zu fördern.

Zu den jeweiligen Ausgabebedingungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da offen ist, wann und inwieweit das Genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird die Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen. Der Vorstand wird bei der Ausgabe die jeweils geltenden Vereinbarungen über die Mitarbeiterbeteiligung berücksichtigen, soweit Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden.

 

Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre nicht berechtigt.

 

Karlsruhe, den 18. Juni 2015

abas Software AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : abas Software AG, Karlsruhe, Allemagne.