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Wahl der Mitgliedervertretung Ureg14/02/2019 German Company Register, Allemagne

Texte

uniVersa Krankenversicherung a.G.

Nürnberg

Wahl der Mitgliedervertretung

nach § 8 der Satzung findet eine Urwahl zur Mitgliedervertretung statt. Die Wahlordnung liegt bei der Hauptverwaltung, allen Vertriebsdirektionen und Landesdirektionen zur Einsichtnahme aus.

Der vom Aufsichtsrat berufene Wahlausschuss hat gemäß der Wahlordnung das Geschäftsgebiet des Vereins in Wahlbezirke eingeteilt und die Zahl der zu wählenden Mitgliedervertreter bzw. Ersatzmitglieder auf die Wahlbezirke verteilt. Für jeden dieser Wahlbezirke ist ein Wahlvorschlag aufgestellt worden.

Von den für den obengenannten Verein zu wählenden 12 Mitgliedervertretern und Ersatzmitgliedern entfallen auf die einzelnen Wahlbezirke:

Wahlbezirk 1 (Süd) 3 Mitgliedervertreter
Geschäftsstellen: VD Süd, VD West, LDM Mitte-Süd, LDM Süd-West
Wahlbezirk 2 (Mitte) 3 Mitgliedervertreter
Geschäftsstellen: VD Süd, VD West, VD Nord-Ost, LDM Mitte-Süd, LDM Süd-West, LDM Nord-Ost
Wahlbezirk 3 (Nordwest) 3 Mitgliedervertreter
Geschäftsstellen: VD Nord-Ost, VD West, LDM Nord-Ost, LDM Mitte-Süd, LDM Süd-West
Wahlbezirk 4 (Nordost) 3 Mitgliedervertreter
Geschäftsstellen: VD Nord-Ost, VD West, LDM Nord-Ost, LDM Süd-West

Für jeden Mitgliedervertreter wird ein Ersatzmitglied gewählt.

Wir fordern die Mitglieder hiermit auf, Wahlvorschläge einzureichen und zu richten an den

Wahlausschuss der
uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg.

Die eingereichten Wahlvorschläge sind nur dann gültig, wenn Sie folgenden Bedingungen genügen:

1.

Sie müssen spätestens bis zum 11.03.2019 dem Wahlausschuss zugegangen sein;

2.

sie dürfen nur Namen solcher Mitglieder enthalten, die gemäß § 8 der Satzung der uniVersa Krankenversicherung a.G., 90489 Nürnberg, wählbar sind und in dem Wahlbezirk wohnen;

3.

der Wahlvorschlag darf höchstens soviel Kandidaten benennen, wie in dem betreffenden Wahlbezirk Mitgliedervertreter und Ersatzmitglieder zu wählen sind;

4.

die Kandidaten sind nach Name, Vorname, Geburtstag, Beruf, Wohnsitz (genaue Anschrift) und Versicherungsschein-Nummer zu bezeichnen;

5.

der Wahlvorschlag muss von mindestens 50 Mitgliedern des Wahlbezirks eigenhändig und unter Angabe der Anschrift und Versicherungsschein-Nummer unterzeichnet sein;

6.

es muss die schriftliche Erklärung des Kandidaten vorliegen, im Falle seiner Wahl die Wahl anzunehmen.

Wird für einen Wahlbezirk kein Wahlvorschlag nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen eingereicht, gelten die von dem Wahlausschuss vorgeschlagenen Kandidaten als gewählt. Das Wahlergebnis wird durch Aushang bei der Hauptverwaltung, den Vertriebsdirektionen und Landesdirektionen bekanntgegeben.

 

Nürnberg, 11.02.2019

Der Wahlausschuss

Christine Michl
Vorsitzende

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : uniVersa Krankenversicherung VVaG, Nuremberg, Allemagne.

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