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Aufsichtsrat Ureg25/11/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
Pierburg GmbHNeussBekanntmachung über die Zusammensetzung des AufsichtsratsDie Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Derzeit hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft neun Mitglieder und setzt sich drittelparitätisch zu zwei Dritteln aus Mitgliedern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2025 beschlossen, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren und § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend anzupassen. Diese Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde am 08.09.2025 im Handelsregister eingetragen. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe von §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG drittelparitätisch zusammenzusetzen, also aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Düsseldorf, anrufen.
Neuss, den 07.11.2025
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Pierburg GmbH, Neuss, Allemagne.