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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach Art. 15 SE-VO i.V.m. § 197 Satz 3 UmwG i.V.m. §§ 31 Abs. 3 AktG Ureg27/05/2022 German Company Register, Allemagne

Texte

Nagel-Group Logistics SE

Versmold

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach Art. 15 SE-VO i.V.m. § 197 Satz 3 UmwG i.V.m. §§ 31 Abs. 3 AktG

Die Nagel-Group Logistics SE mit Sitz in Versmold, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12762, ist gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") im Wege der formwechselnden Umwandlung der Nagel Logistik + Beteiligungs AG mit Sitz in Versmold entstanden.

Der Formwechsel in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) ist am 17. Mai 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh eingetragen und damit wirksam worden.

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SEAG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der Nagel-Group Logistics SE besteht der Verwaltungsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern. Er setzt sich gemäß § 24 Abs. 1 SEAG ausschließlich aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, da die nach § 20 SEAG getroffenen Vereinbarung mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer vom 15./25./28. Februar 2022 keine Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Verwaltungsrat der Nagel-Group Logistics SE vorsieht.

Selbst bei Anwendung der gesetzlichen Auffanglösung bliebe die Nagel-Group Logistics SE mitbestimmungsfrei, da im Falle der Gründung einer SE durch Umwandlung die Regelung zur Mitbestimmung erhalten bleibt, die in der Gesellschaft vor der Umwandlung bestanden hat (vgl. § 35 Abs. 1 SEBG).

Die Nagel Logistik + Beteiligungs AG unterlag vor der Umwandlung nicht der unternehmerischen Mitbestimmung, da sie in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) und - auch unter Zugrundelegung der Zurechnungsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 MitbestG - in der Regel nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) beschäftigte.

Der Verwaltungsrat wird daher nach den vorstehend genannten Vorschriften ausschließlich aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach Art. 15 SE-VO i.V.m. § 197 Satz 3 UmwG i.V.m. §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 197 Satz 3 UmwG i.V.m.§§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Versmold, 19. Mai 2022

Nagel-Group Logistics SE

Die geschäftsführenden Direktoren

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Nagel-Group Logistics SE, Versmold, Allemagne.