Jena
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
CyBio AG
und stellt daher kein öffentliches Angebot dar.
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 541 230 -
- ISIN: DE0005412308 -
Bezugsaufforderung
Die ordentliche Hauptversammlung der CyBio AG (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) vom 15. Mai 2007 hat u. a. beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 12. Juni 2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007). Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 13. Juni 2007 in das Handelsregister eingetragen. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann aufgrund der im Jahr 2007 erfolgten Kapitalerhöhung noch um bis zu EUR 1.800.000,00 erfolgen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 12. Oktober 2009 beschlossen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. Oktober 2009, von der Ermächtigung gem. § 4 der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des verbliebenen Genehmigten Kapitals zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von zurzeit EUR 5.400.000,00 wird um bis zu EUR 1.800.000,00 auf bis zu EUR 7.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie im Verhältnis 3 : 1 gegen Bareinlage erhöht. Für den Fall, dass nicht alle Aktien bezogen werden, ist von der Gesellschaft vorgesehen, nicht bezogene Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung der Analytik Jena AG zu gleichen Bedingungen bis zum 18. November 2009 zum Bezug anzubieten. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Oktober 2009 werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus der Privatplatzierung zum Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Stückaktie zu übertragen.
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien über die Bankhaus Neelmeyer AG in der Zeit
vom 03. November 2009 bis zum 17. November 2009 einschließlich
zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Stückaktie im Verhältnis 3 : 1 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je drei alte Inhaberaktien eine neue Inhaberaktie zu beziehen. Das Bezugsrecht für nicht aufteilbare Spitzen ist ausgeschlossen. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft am 02. November 2009 nach Börsenschluss, werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (Wertpapier-Kenn-Nr.: A1A6YT / ISIN: DE000A1A6YT0) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Für den Bezug kann die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet werden.
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A1A6YU / ISIN: DE000A1A6YU8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens jedoch am 17. November 2009, auf das Konto Nr. 141630, BLZ 290 200 00, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, "wg. Kapitalerhöhung CyBio AG", einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 17. November 2009 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Die gezeichneten Aktien werden unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach erfolgter Eintragung werden die neuen Aktien durch Hinterlegung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, verbrieft. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Januar 2010 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Die Lieferung der neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, der Zulassung zur Girosammelverwahrung sowie der Zulassung zum Börsenhandel in den Regulierten Markt (General Standard) an der Wertpapierbörse Frankfurt und kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Eintragung der Kapitalerhöhung und der Börsenzulassung und damit der Lieferung zu Verzögerungen kommt. Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.
Die Einbeziehung der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung in den Regulierten Markt (General Standard) an der Wertpapierbörse Frankfurt sowie in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg und München ist nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und nach Herstellung der Verbriefung vorgesehen.
Jena, im Oktober 2009
Der Vorstand
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