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Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG Ureg 04/03/2016 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Bayer Pharma AktiengesellschaftBerlinBekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwGEs ist beabsichtigt, die Generics Holding GmbH mit Sitz in Leverkusen als übertragende Gesellschaft auf die Bayer Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich das gesamte Stammkapital der Generics Holding GmbH in der Hand der übernehmenden Bayer Pharma Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Bayer Pharma Aktiengesellschaft bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.
Berlin, im Februar 2016 Bayer Pharma Aktiengesellschaft Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bayer Pharma AG, Berlin, Allemagne.