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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 14/08/2023 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

expert SE Langenhagen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre der expert SE, Langenhagen, zur ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, den 23. September 2023, um 13:00 Uhr in das Congress-Centrum Ost, Congress-
?? Rue sans nom, 50679 Köln, Allemagne
, ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/2023 nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 und Bericht des Aufsichtsrates 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 in Höhe von € 12.546.149,04 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 235,50 je dividendenberechtigter Aktie € 3.962.052,00 Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 2.000.000,00 Vortrag auf neue Rechnung € 6.584.097,04 € 12.546.149,04 Die Dividende wird zum 20. Oktober 2023 ausgeschüttet. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger gehaltenen 328 eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 4. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/2023 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen. 5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung von § 5 Ziffer 5 und § 14 Ziffer 3 der Satzung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zweiten Absatz von § 5 Ziffer 5 der Satzung wie folgt neuzufassen: Maximal kann jeder Lizenznehmer 800 Aktien halten. Zu den Aktien, die einem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für seine Rechnung gehören. Ist der Aktionär ein Unternehmen, rechnen zu den Aktien, die ihm gehören, auch die Aktien, die einem von ihm abhängigen oder ihn beherrschenden oder einem mit ihm konzernverbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören. Das Stimmrecht ist gemäß § 14 Ziffer 3 begrenzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Ziffer 3 der Satzung am Ende um folgenden Satz zu ergänzen: Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, soweit die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmen; jedoch ist das Stimmrecht jedes Aktionärs auf höchstens 100 Stimmen beschränkt. Zu den Aktien, die einem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für seine Rechnung gehören. Ist der Aktionär ein Unternehmen, rechnen zu den Aktien, die ihm gehören, auch die Aktien, die einem von ihm abhängigen oder ihn beherrschenden oder einem mit ihm konzernverbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören. 8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals durch Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die in § 5 Ziffer 6 Abs. 1 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstandes, bis zum 29. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um 10.000.000,00 € zu erhöhen, wird aufgehoben. 2. Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. September 2028 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 10.000.000,00 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. 3. § 5 Ziffer 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. September 2028 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 10.000.000,00 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern." 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. September 2021 (dort TOP 7) beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung für die Zukunft und soweit von ihr noch nicht Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben. Der Vorstand wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, in der Zeit bis zum 23. September 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb kann zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen erfolgen. Der Erwerb erfolgt zum Ausgabekurs von 2.556,00 € je Aktie, der gleichzeitig den niedrigsten und höchsten Gegenwert darstellt. Der Erwerb kann ganz oder teilweise auch als Paketerwerb aufgrund individueller Vereinbarung mit einem Aktionär bzw. einzelnen Aktionären erfolgen. Das Andienungsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien können unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden. 10. Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 8 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei mindestens 4 Mitglieder des Aufsichtsrates aus dem Kreis der Aktionäre gewählt werden sollen. a) Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Josef Ludwig Kappenberger, Kaufmann, (K + B E-Tech GmbH & Co. KG) endet gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung der expert SE mit Beendigung der Hauptversammlung. Herr Josef Ludwig Kappenberger steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Josef Ludwig Kappenberger, Kaufmann, Cham, (K + B E-Tech GmbH & Co. KG) für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026/2027 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. b) Herr Dr. Bruno Hall (Villringer GmbH) hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 23.09.2023 niedergelegt, so dass sein Amt gemäß § 8 Ziffer 6 der Satzung der expert SE vor Ablauf der regulären Amtszeit endet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Carsten Doms, Kaufmann, Großröhrsdorf, (Electronic-Service-Center GmbH) gemäß § 8 Ziffer 7 der Satzung der expert SE für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes und somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist berechtigt, wer am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der expert SE eingetragen ist. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung € 43.840.512,00. Es ist eingeteilt in 17.152 vinkulierte Namensaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; jedoch ist das Stimmrecht jedes Aktionärs auf höchstens 100 Stimmen beschränkt, soweit die gesetzlichen Vorschriften oder die Satzung der Gesellschaft nichts anderes bestimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 328 eigene Aktien. Stimmrecht Aktionäre, die ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben können oder möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, eine andere Person ihrer Wahl oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die jedem Aktionär mit dieser Einberufung zugesandt wird. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen im Hinblick auf die Vollmachtserteilung. Nach dem Gesetz gilt daher Folgendes: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen an, sich bei der Ausübung Ihres Stimmrechtes durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür bitten wir die Aktionäre, das Formular "Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft" zu benutzen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine weisungsgebundene Vollmachtserteilung zur Stimmrechtsausübung ist mit dem Formular "Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft", an unsere Abteilungsleiterin Debitorenmanagement und Prokuristin, Frau Daniela Schreckling, möglich. Diese ist verpflichtet, gemäß Ihren Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der expert SE nicht auf Änderungen reagieren kann, die sich während der Hauptversammlung ergeben. Im Rahmen der Stimmrechtsvertretung ist es z. B. nicht möglich, an der Abstimmung über nicht zuvor bekannt gemachte Anträge in der Hauptversammlung teilzunehmen. Der Stimmrechtsvertreter wird sich in solchen Fällen der Stimme enthalten. Für die Übermittlung der in diesem Abschnitt "Stimmrecht" beschriebenen Unterlagen an die Gesellschaft gilt Folgendes: Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse bis Donnerstag, den 21. September 2023, 12:00 Uhr, zur Verfügung: Frau Daniela Schreckling expert SE Stimmrechtsvertretung HV 2023 Bayernstraße 4 30855 Langenhagen Mail: hauptversammlung@expert.de Danach können diese Dokumente auch noch am Samstag, den 23. September 2023, vor oder während der Hauptversammlung, bis kurz vor Beginn der Abstimmungen, an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung abgegeben werden. Gäste (Darlehensgeber, Familienangehörige, leitende Mitarbeiter etc.) ohne Stimmrecht sind in der Regel zugelassen. Anträge und Wahlvorschläge Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu senden: expert SE Vorstand Bayernstraße 4 30855 Langenhagen Mail: hauptversammlung@expert.de Anderweitig adressierte Anträge nach §§ 126, 127 AktG werden nicht zugänglich gemacht. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft, d. h. bis spätestens Freitag, den 08. September 2023, 24:00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugegangen sind, werden den Aktionären zugesandt und im "expert Portal" im Bereich "Dokumente/Infos/Chef-Dialog" zugänglich gemacht. Dies gilt auch für eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen von Aktionären. Langenhagen, im August 2023 expert SE Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : expert SE, Langenhagen, Allemagne.