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Ordentliche Hauptversammlung Ureg16/08/2016 German Company Register, Allemagne
Texte
Grohe AGHemerWir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
der Grohe AG
im Tagesordnung
Ausgelegte UnterlagenDie nachfolgend aufgelisteten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
aus:
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden. Allgemeine Hinweise Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss spätestens am 21. September 2016 bei der nachstehend genannten Stelle schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zugegangen sein.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können allerdings nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden. Bitte erfragen Sie in diesem Fall bei vorgenannten Personen, Instituten oder Unternehmen die jeweils vorgesehene Form der Bevollmächtigung. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten werden den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen bei Übersendung eines Anmeldeformulars mitgeteilt. Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären und Bevollmächtigten Eintritts- und Stimmkarten ausstellen. Wir bitten unsere Aktionäre daher, sich frühzeitig anzumelden, um den reibungslosen Versand der Eintritts- und Stimmkarten zu erleichtern. Anfragen sowie Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am 14. September 2016 unter dieser Adresse eingegangen sind, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Grohe AG, Dusseldorf, Allemagne.