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Entsprechenserklärung Ureg21/12/2009 German Company Register, Allemagne
Texte
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AktiengesellschaftBochumErklärung gem. § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der zuletzt am 18. Juni 2009 bekannt gemachten FassungAufgrund der kommunal geprägten Eigentümerstruktur der BOGESTRA (ca. 98,3 % der Aktien befinden sich mittelbar oder unmittelbar in kommunalem Besitz, Eigenbesitz BOGESTRA ca. 1,5 %) sowie der ausschließlichen Geschäftstätigkeit im Inland ( Ziffer 6.5 entfällt), ist das Unternehmen mit einer börsennotierten Publikumsgesellschaft nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Es wird kein Konzernabschluss erstellt, so dass die entsprechenden Verhaltensregeln für einen Konzernabschluss entfallen ( Ziffer 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz; Ziffer 7.1.5). Vorstand und Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: Ziffer 2.3.3 (Aktionäre - Hauptversammlung - Stimmrecht)
Ziffer 3.8 Absatz 2 (D&O - Versicherung - Selbstbehalt)
Ziffer 4.2.1 Satz 1 (Vorstand - Vorsitzenden / Sprecher)
Ziffer 5.1.2 letzter Satz (Vorstand - Altersgrenze)
Ziffer 5.3.3 (Nominierungsausschuss)
Ziffer 5.4.1 letzter Satz (AR - Altersgrenze)
Ziffer 5.4.6 Absatz 2 (AR - erfolgsorientierte Vergütung)
Ziffer 7.1.2 Satz 2, 2. Halbsatz (Erörterung der Quartalsfinanzberichte vor Veröffentlichung)
Bochum, 15. Dezember 2009 Dr. Gisbert Schlotzhauer, Vorstand Personal, Kommunikation und Infrastruktur Dr. Ottilie Scholz, Aufsichtsratsvorsitzende |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum, Allemagne.