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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg10/12/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft

Bad Rappenau

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, dem 27. Januar 2009, um 15:00 Uhr
in den Räumen der Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2,
70173 Stuttgart, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Ersatzwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats nach § 8 der Satzung

Der gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Bernd Fischer hat sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Es ist deshalb nach § 8 der Satzung eine Ersatzwahl zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Bernhard Schmid, selbständiger Steuerberater, Offenburg, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

2.

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung

Mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen sollen Bestimmungen der Satzung aktualisiert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

§ 8 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

(2)

"Wurde ein Ersatzmitglied gewählt, erlischt das Amt des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds."

b)

§ 8 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

(3)

"Die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds der Aktionäre erfolgt, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds."

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der nachfolgend aufgeführten Hinterlegungsstelle während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung hat bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem Tage der Hauptversammlung, also spätestens am 22. Januar 2009, zu erfolgen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken oder Stellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist das nachfolgend genannte Kreditinstitut: Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, mit ihren Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die von diesen auszustellende und mit Angabe der Aktiennummern versehene Hinterlegungsbescheinigung (Hinterlegungsschein) spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 23. Januar 2009, bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt ist, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft
c/o MediClin GmbH & Co. KG
Abteilung Gesellschaftsrecht
Okenstraße 27
77652 Offenburg
Telefax: 0781/488-114
E-Mail: katja.kiesewetter@mediclin.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Bad Rappenau, im Dezember 2008

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Kraichgau-Klinik AG, Bad Rappenau, Allemagne.