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Aufsichtsrat Ureg 24/04/2024 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

Refresco Deutschland Services & IT GmbH

Mönchengladbach

Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 20655

Bekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung der Refresco Deutschland Services & IT GmbH ist der Ansicht, dass die Organisationsverfassung der Refresco Deutschland Services & IT GmbH nicht mehr den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein drittelmitbestimmter Aufsichtsrat bei der Refresco Deutschland Services & IT GmbH zu bilden ist.

Derzeit ist kein Aufsichtsrat bei der Refresco Deutschland Services & IT GmbH gebildet.

Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu bilden und zusammenzusetzen. Dementsprechend wäre der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Mitgliedern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer zu bilden.

Der Aufsichtsrat der Refresco Deutschland Services & IT GmbH wird nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Mönchengladbach, den 16.04.2024

Refresco Deutschland Services & IT GmbH

Die Geschäftsführung

Antoine Bordewin Guido Kühne

 

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Refresco Deutschland Services & IT GmbH, Mönchengladbach, Allemagne.