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Einladung zur Hauptversammlung Ureg17/07/2009 German Company Register, Allemagne
Texte
KAP Beteiligungs-AGStadtallendorfEinladung zur HauptversammlungISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 28. August 2009, um 14:00 Uhr im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am TAGESORDNUNG
VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG ZU DEN EINZELNEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 18.720.000,00 EUR und ist in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Gesellschaft hält derzeit 575.554 eigene Stückaktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Von den insgesamt ausgegebenen 7.200.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 6.624.446 Stückaktien stimmberechtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 21. August 2009 in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis muss durch einen von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erstellten, in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. August 2009, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der KAP Beteiligungs-AG, wie auch die Anmeldung, unter folgender Anschrift: KAP Beteiligungs-AG
spätestens am Freitag, den 21. August 2009, bis 24:00 Uhr zugehen. STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein diesen in § 135 Abs. 5 oder Abs. 9 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Bevollmächtigung sonstiger Vertreter ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft vorzulegen. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrer Depotbank erhalten. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 25. August 2009 bis 24:00 Uhr und nur durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft: KAP Beteiligungs-AG
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. GEGENANTRÄGE Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail, ausschließlich an die im vorstehenden Abschnitt " Stimmrechtsvertretung" genannte Anschrift der Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens 14. August 2009 bis 24:00 Uhr zugehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter der Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen. AUSLIEGENDE UNTERLAGEN Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der KAP Beteiligungs-AG,
Diese Unterlagen werden ferner während der ordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt. ORGANISATORISCHE HINWEISE Aktionäre, die in der ordentlichen Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der ordentlichen Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Übersendung steht die vorstehend in dem Abschnitt "Stimmrechtsvertretung" genannte Anschrift zur Verfügung. BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG Die Einberufung dieser ordentlichen Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind in elektronischer Form im Bundesanzeiger und in Papierform im Börsenblatt ordnungs- und fristgemäß bekannt gemacht worden.
Stadtallendorf, im Juli 2009 KAP Beteiligungs-AG Der Vorstand |
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : KAP AG, Fulda, Allemagne.