Köln
E i n l a d u n g
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, dem 23. Juni 2009, 10.30 Uhr,
in Wiesbaden, Kurhaus
Tagesordnung:
| 1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
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| 2. |
Entgegennahme des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses 2008 einschließlich des Konzernabschlusses 2008 - Geschäftsbericht des Vorstandes -
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| 3. |
Beschlussfassung über die Verwendung der Überschüsse (des Bilanzgewinnes) und über die Beitragsrückerstattung
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| 4. |
Entlastung für den Aufsichtsrat
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| 5. |
Entlastung für den Vorstand
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| 6. |
Vortrag: Sind wir noch zu retten? - Wege und Irrwege aus der Krise
von Prof. Dr. rer. pol. Stefan Homburg
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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Zu Punkt 3 TO:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| 1. |
Die gemäß § 23 der Satzung vorgenommene Zuführung des Betrages von EUR 3.517.130,81 zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung sowie die gemäß § 21 Abs. 3 i. V. mit § 21 Abs. 1 der Satzung vorgenommene Entnahme aus dem Reservefonds in Höhe von EUR 7.463.693,80 zur Abdeckung versicherungstechnischer Verluste werden bestätigt.
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| 2. |
Der B i l a n z g e w i n n des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 4.774.903,99 wird dem Reservefonds zugeführt.
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| 3. |
Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wird den Mitgliedern entsprechend den Bestimmungen der §§ 23, 21 Abs. 2 der Satzung eine B e i t r a g s r ü c k e r s t a t t u n g gewährt
| a) |
in der Allgemeinen Unfallversicherung von |
46 v. H., |
| b) |
in der Schülerunfallversicherung von |
46 v. H., |
| c) |
in der Kraftfahrtunfallversicherung von |
12 v. H., |
| d) |
in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von |
6 v. H., |
| e) |
in der Fahrzeugvollversicherung von |
10 v. H., |
der im Geschäftsjahr gezahlten Beiträge.
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Zu Punkt 4 TO:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
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Zu Punkt 5 TO:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.
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Zu Punkt 7 TO:
Nach § 12 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 21 von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen. Mitglied des Aufsichtsrates kann nur werden, wer ein Amt bei einem Mitglied des Vereins innehat. Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Anstelle des mit der ordentlichen Mitgliederversammlung ausscheidenden
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Bürgermeister a.D. Winfried Manns, wohnhaft in Konz
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wird
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der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm, Aloysius Söhngen, wohnhaft in Prüm
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in den Aufsichtsrat gewählt.
Die gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung turnusmäßig mit der Mitgliederversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitglieder
| ― |
Bürgermeister der Stadt Ratingen, Harald Birkenkamp, wohnhaft in Mettmann
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| ― |
Sparkassendirektor der Sparkasse Bielefeld, Dr. Dieter Brand, wohnhaft in Bielefeld
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| ― |
Bürgermeister der Stadt Euskirchen, Dr. Uwe Friedl, wohnhaft in Euskirchen
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| ― |
Bürgermeister der Stadt Taunusstein, Michael Hofnagel, wohnhaft in Taunusstein
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| ― |
Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Claus Kaminsky, wohnhaft in Hanau
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| ― |
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Gregor Kathstede, wohnhaft in Krefeld
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| ― |
Bürgermeisterin der Stadt Nidda, Lucia Puttrich, wohnhaft in Nidda
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| ― |
Landrat des Kreises Mainz-Bingen, Claus Schick, wohnhaft in Jugenheim
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| ― |
Bürgermeister der Gemeinde Bischoffen, Harald Semler, wohnhaft in Bad Endbach
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| ― |
Landrat des Kreises Kleve, Wolfgang Spreen, wohnhaft in Kleve
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| ― |
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Walter Weinbach, wohnhaft in Koblenz
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werden wiedergewählt.
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