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Bekanntmachung des Eintritts der Dividendenbedingungen des von der außerordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 23. Dezember 2016 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses Ureg04/04/2017 German Company Register, Allemagne
Texte
IVG Immobilien AGBonnWertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QXV
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| "1. |
Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2016 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend geändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teil des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 1.212.208.720,63 wie folgt verwendet wird: |
| a) |
Im Falle des Eintritts der nachstehend genannten Dividendenbedingungen wird ein Betrag von EUR 1.000.000.000,00 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 80,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet ("Weitere Dividende"). Die Ausschüttung der Weiteren Dividende gemäß diesem Buchstaben a) erfolgt nur und der durch die Beschlussfassung entstehende bedingte Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende wird nur wirksam, wenn die beiden folgenden aufschiebenden Bedingungen eingetreten sind (die "Dividendenbedingungen"):
Über die Befriedigung oder Sicherstellung sowie die Maßnahmen, die Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages sind, entscheidet der Vorstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. |
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| b) |
Der verbleibende Betrag von EUR 212.208.720,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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| c) |
Im Falle des Eintritts beider Dividendenbedingungen wird der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende wirksam und am siebten Geschäftstag, nachdem beide Dividendenbedingungen eingetreten sind, zur Zahlung fällig. |
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| d) |
Beide Dividendenbedingungen müssen spätestens am 26. Oktober 2017 eingetreten sein. Im Falle des Ausfalls beider oder einer der Dividendenbedingungen entsteht ein Anspruch auf Zahlung der Weiteren Dividende endgültig nicht. Der für die Weitere Dividende angesetzte Betrag von EUR 1.000.000.000,00 gemäß Buchstabe a) wird im diesem Fall mit Wirkung ab dem Bedingungsausfall auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 2. |
Unter Berücksichtigung der bereits in der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2016 beschlossenen und bereits zur Auszahlung gebrachten Gewinnausschüttung ist der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.212.708.720,63 damit wie folgt verwendet: Im Fall des Eintritts beider Dividendenbedingungen:
Aktionäre haben in diesem Fall einen Anspruch auf Leistung der weiteren Dividende von EUR 80,00 je dividendenberechtigter Stückaktie nach Maßgabe dieses Beschlusses. Die von der Hauptversammlung am 7. Juli 2016 beschlossene Gewinnausschüttung in Höhe von insgesamt EUR 500.000,00 wurde bereits zur Auszahlung gebracht. Im Fall des Ausfalls einer der oder beider Dividendenbedingungen:
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Bonn, im April 2017
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : IVG Immobilien GmbH, Bonn, Allemagne.