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Fusion : expert Wachstums- und Beteiligungs SE – Statut Hrb 14/02/2017 Publications du registre du commerce allemand, Allemagne
Vue d’ensemble
Texte
HRB 57893: expert Wachstums- und Beteiligungs AG,
Langenhagen, Bayernstr. 4, 30855 Langenhagen
. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 24.09.2016. Die Hauptversammlung vom 24.09.2016 hat auf Grund der Umwandlung die Neufassung der Satzung und mit ihr die Umfirmierung in "expert Wachstums- und Beteiligungs SE" beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts neu vorgetragen, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages zur Neugründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) vom 05.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.01.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2016 mit der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG mit Sitz in Wels/Österreich (Handelsgericht Wels/Österreich, Firmenbuchnummer FN 453690 t) zur Umwandlung der expert Wachstums- und Beteiligungs AG in die expert Wachstums- und Beteiligungs SE mit dem Sitz in Langenhagen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : expert Wachstums- und Beteiligungs SE, Langenhagen, Allemagne.