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Fusion : Stadtentwicklungsgesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH – Pacte d'ac­tion­naires – Objet social Hrb05/10/2012 German Trade Register Announcements, Allemagne (04/10/2012)

Vue d’ensemble

Texte

Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH, Ingelheim am Ungenannte Str. ??, 55218 Ingelheim a. Rhein, Allemagne. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr den Unternehmensgegenstand neu gefasst. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst worden. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und die Entwicklung städtebaulicher Projekte. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Verwaltung beschränkt sich auf die sich im Eigentum der Gesellschaft oder der Stadt, bzw. mit ihr verbundener Unternehmen befindlichen Objekte. Vom Gesellschaftsgegenstand umfasst sind im Bereich des Wohnungswesens und der Stadtentwicklung unter anderem auch Gemeinschaftsanlagen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und weitere Dienstleistungen mit Bezug zum Gesellschaftszweck. Die Preisbildung für die Vermietung/Verpachtung von Wohnungen und gewerblichen Flächen und für die Veräußerung von baulichen Anlagen und Grundstücken bzw. Grundstücksrechten, sowie für Dienstleistungen der Gesellschaft soll angemessen sein, d.h. unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen ermöglichen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die städtebauliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadtgebiets der Stadt Ingelheim am Rhein. In diesem Rahmen entwickelt die Gesesllschaft nach den bauleitplanerischen Vorgaben Maßnahmen und Projekte, deren Vorbereitung und zügige Durchführung im städtischen Interesse liegen. Die Gesellschaft kann mit dem Ziel einer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gestaltung von Modernisierung des Stadtzentrums und weiterer Einzelvorhaben im Stadtgebiet solche Projekte entwickeln, planen, bauen und vermarkten; im Einzelfall kann sie innerhalb des kommunalen Aufgabenbereichs Objekte bewirtschaften oder verwalten. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Gesellschaftsgegenstands Eigentum erwerben, belasten und veräußern, Erbbaurechte vergeben sowie - innerhalb dieses Gesellschaftszwecks - Gesellschaften gründen oder andere Gesellschaften erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmensbeteiligungen veräußern. Die Gesellschaft kann alle Dienstleistungen mit Bezug zum Gesellschaftszweck erbringen. Die Gesellschaft kann alle sonstigen Geschäfte vornehmen oder Aufgaben übernehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH (SEGI) mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Tribunal de district Mainz HRB 42644) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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