HRB 571475:
Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall AG,
Schwäbisch Hall, Haller Str. 20, 74549 Wolpertshausen
. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015 mit Berichtigung vom 09.09.2015 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG", Schwäbisch Hall (
Amtsgericht Stuttgart HRB 725004) um 1.574.500,00 EUR auf 4.574.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Grundkapital nun: 4.574.500,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2015 mit Berichtigung vom 09.09.2015 die Aktiengesellschaft "Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG", Schwäbisch Hall (
Amtsgericht Stuttgart HRB 725004) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Anlässlich der Kapitalerhöhung werden 3.409 Stückaktien ausgegeben. Die Aktien lauten auf den Namen. Sie werden ausgegeben.
Das Grundkapital ist nun eingeteilt in: 9.149 Aktien in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 500,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach
§ 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.