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Fusion : OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH – Statut Hrb15/06/2012 German Trade Register Announcements, Allemagne (14/06/2012)
Vue d’ensemble
Texte
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft,
Oldenburg, Stau 15/17, 26122 Oldenburg
. Die Aufsichtsratsversammlung vom 30.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach insgesamt höchstens um bis zu 15.000.000,00 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 mit der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 791) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg, Allemagne.