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Erklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ Ureg07/11/2012 German Company Register, Allemagne
Texte
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AktiengesellschaftBochumErklärung gem. § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum, zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 15. Mai 2012Aufgrund der kommunal geprägten Eigentümerstruktur der BOGESTRA AG (ca. 98,3 % der Aktien befinden sich mittelbar oder unmittelbar in kommunalem Besitz, Eigenbesitz BOGESTRA AG ca. 1,5 %) sowie der ausschließlichen Geschäftstätigkeit im Inland ( Ziffer 6.5 entfällt), ist das Unternehmen mit einer börsennotierten Publikumsgesellschaft nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Es wird kein Konzernabschluss erstellt, so dass die entsprechenden Verhaltensregeln für einen Konzernabschluss entfallen ( Ziffer 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz; Ziffer 7.1.5). Vorstand und Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: Ziffer 2.3.3 (Aktionäre - Hauptversammlung - Rechte - Stimmrecht)
Ziffer 3.8 Satz 5 (D&O - Versicherung - Selbstbehalt)
Ziffer 4.2.1 Satz 1, 2. Halbsatz (Vorstand - Vorsitzenden / Sprecher)
Ziffer 5.1.2 Satz 7 (Vorstand - Altersgrenze)
Ziffer 5.3.3 (Nominierungsausschuss)
Ziffer 5.4.2 (AR - Anzahl unabhängiger Mitglieder)
Ziffer 5.4.6 Satz 5 (AR - erfolgsorientierte Vergütung)
Ziffer 7.1.2 Satz 2, 2. Halbsatz (Erörterung der Quartalsfinanzberichte vor Veröffentlichung)
Bochum, 26. Oktober 2012
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum, Allemagne.