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Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg24/06/2010 German Company Register, Allemagne
Texte
IVG Immobilien AGBonnBekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktGDie ordentliche Hauptversammlung der IVG Immobilien AG hat am 20. Mai 2010 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 30.000.000,00 € nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen. Hierzu ist das Grundkapital um bis zu 30.000.000,00 €, eingeteilt in bis zu 30.000.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien, gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Wegen der Einzelheiten wird auf den in der am 06. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachten Einberufung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag verwiesen. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands der IVG Immobilien AG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148 hinterlegt.
Bonn, im Juni 2010 IVG Immobilen AG Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : IVG Immobilien AG, Bonn, Allemagne.